Helga Rudolph (Berlin, Deutschland)
Checkliste zur Gestaltung internationaler Warenkaufverträge nach dem UN-Kaufrechtsübereinkommen [ Kategorie A ]


Einschlägige Bestimmungen des UNKÜ (Fettgedruckte Zahlen bezeichnen den Artikel des UNKÜ, normalgedruckte Zahlen verweisen auf die Randnummern zu dem betreffenden Artikel im vorliegenden Kommentar - Kommentar von H. Rudolph; wird hier nicht abgedruckt).


1
Bezeichnung (Firmenname) der Vertragsparteien; Adresse der für den Vertrag maßgeblichen Niederlassung
 
1 5, 6; 10
2
Bei direkter Versendung der Ware durch einen Dritten (Hersteller-/Lieferbetrieb): Firmenname und Adresse des Dritten
 
 
3
Versandadresse(n) oder Festlegung zu Inhalt und Termin für die vom Käufer zu übersendenden Versandinstruktionen, sofern der Verkäufer nach dem Vertrag eine Beförderungspflicht hat
 
53 2
4
Bestimmung des Inhalts der Lieferpflicht, sofern sich dieser nicht aus 12. ergibt
 
31 2
5
Beschreibung des Vertragszwecks
 
25 7, 8; vor 79 5-10
6
Art, Menge, Gewicht, Maße (evtl. unter Angabe von Toleranzen) der zu liefernden Ware
 
35; 36; 52 8-11
7
Beschaffenheit der Ware, Qualität, Sortiment; evtl. Vorhandensein oder Abwesenheit bestimmter Eigenschaften; Verwendungszweck; Haltbarkeitsdauer; Vereinbarung von Mustern oder Proben
 
35; 36
8
Art der Verpackung
 
35 17; 36
9
Art der Markierung
 
32 14
10
Inhalt und Zeitpunkt einer Avisierungspflicht des Verkäufers (bei Beförderungspflicht des Verkäufers)
 
32 1-7
11
Lieferzeit: Termin(e), Frist(en); evtl. Fixtermin
 
33
12
Lieferbasis: Kurzklausel unter Bezugnahme auf die Incoterms 1990; (nicht zu empfehlende) Alternative: individuelle Vereinbarungen zu den in den Incoterms festgelegten Verkäufer- und Käuferpflichten
 
Anlage 830; 31; 32; 60; 66-70
13
Höhe und Währung des Kaufpreises
 
54; 55
14
Zahlungsbedingungen (evtl. auch Zahlungssicherheiten wie Bankgarantie, Bankbürgschaft)
 
54 3-5
15
Zahlungsort und Zahlungszeit
 
57; 58
16
Vom Verkäufer zu übergebende Dokumente; Ort und Zeit der Dokumentenübergabe
 
34
17
Eventuell weitere Leistungspflichten des Verkäufers (wie Montage-, Wartungs-, Beratungspflicht)
 
3
18
Terminierte Mitwirkungspflichten des Käufers bei der Lieferung und/oder Herstellung der Ware; evtl. nähere Bestimmung der Abnahme-/Übernahmepflicht des Käufers
 
3; 60
19
Falls die Vertragsbedingungen der Kategorie B und C nicht individuell ausgehandelt, sondern in AGB aufgenommen werden: (noch vor den Unterschriften) Hinweis darauf, daß die umseitig abgedruckten oder beigefügten AGB gelten
 
14 6, 7